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Jugendmitgliedschaft

Um selber aktiv an einem Gewässer zu angeln, muss man zunächst 12 Jahre alt sein. Ähnlich wie bei den Jägern ist für die sogenannte Fischereiausübung dann der Erwerb eines staatlichen Fischereischeines erforderlich. Vorher wird nach einem 30 stündigen Vorbereitungslehrgang die staatliche Fischerprüfung ablegt werden. Die Ausbildung ist sehr lehrreich und die Prüfung ist bei entsprechendem Fleiß gut zu bestehen. Mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung wird vom 12. bis 16. Lebensjahr der Jugendfischereischein (danach der reguläre Fischereischein) beim Ordnungsamt des Wohnsitzes beantragt. Mit dem (Jugend)fischereischein kann dann das Fischereiausübungsrecht in einem Verein oder als Gast für ein Gewässer gelöst werden.

Wie wird man Angler/in?

Jugendliche Mitglieder sind in unserem Verein willkommen, sie brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen und der Jahresbeitrag einschließlich der Jahresfischereierlaubnis für den “Königsee” beträgt nur 35,00 €.


Bei Interesse schreibt an:


Angelsportverein “Petri Heil” Zellhausen 1957 e. V.,
Postfach 1093,
63528 Mainhausen.
 

oder E-Mail an:

 vorstand@asvpetriheil.de


Ihr erhaltet dann zeitnah nähere Informationen.

Bis auf Bald - oder wie wir Angler uns grüßen “Petri Heil”.

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